Zuletzt geändert am 27.02.2013 von Wolfgang Olbich
1. Grundsätzliches
Veranstalter:
Laufgemeinschaft der Deutschen Ultramarathon-Vereinigung e.V. (LG DUV)
Organisation und Rennleitung:
Wolfgang Olbrich/Dagmar Liszewitz
Der Etappenlauf „Über die Höhen im Bergischen Land“ ist als Wettkampf ausgeschrieben und wird jedoch nicht wie in den Vorjahren als Volkslauf angemeldet. Die Regeln des DLV sind diesbezüglich dennoch einzuhalten. Die Organisation behält sich vor Teilnehmer/innen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. An- und Abreise
Die Anfahrt der Teilnehmer sollte spätestens am 06.05.2013 bis 18:00 Uhr erfolgt sein. Die Abreise erfolgt ab dem 11.05.2013 nach der Siegerehrung, wobei die Kosten für die bereits gebuchte Übernachtung zum 12.05.2013 nicht in Abzug gebracht werden können. Die Kosten für An- und Abreise sind vom Teilnehmer selber zu tragen.
3. Leistungen des Veranstalters
3.1 Versorgung
Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmer wird durch den Veranstalter sichergestellt und sind im Startgeld inbegriffen. Es ist den Teilnehmern und Betreuern selbst überlassen, ob sie an der Gemeinschaftsverpflegung und Unterkunft teilnehmen. Eine Vergütung oder Aufrechnung auf das Startgeld bzw. den Organisationsbeitrag erfolgt nicht.
Die Organisation ist für die Verpflegung der angemeldeten Teilnehmer und Betreuer ab 18:00 Uhr des Vorabends vor dem Start zum Etappenlauf „Über die Höhen im Bergischen Land“ zuständig. Sonstige Verpflegung bis zu diesem Zeitpunkt ist Sache des Teilnehmers.
Die Versorgung durch die Organisation endet mit dem Frühstück am 12. Mai 2013.
Die Verspflegungsstände stehen, je nach Verkehrslage in einem Abstand von 8 bis 15 Kilometern. Die Organisation gewährleistet die ausreichende Versorgung der Teilnehmer. Das Nachfüllen der Trinkflaschen/-rucksäcke erfolgt ausschließlich durch die anwesenden Helfer am Stand. Zusatzversorgung, wie zum Beispiel: Spezielle Nahrung und Getränke usw. fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des einzelnen Teilnehmers. Es ist dem Teilnehmer freigestellt, Geschäfte auf der Strecke aufzusuchen und sich dort selber zu versorgen. Wird dazu von der Strecke abgewichen, so ist das Rennen an derselben Stelle wieder aufzunehmen.
An den jeweiligen Versorgungsständen werden verschiedene Getränke und Lebensmittel aus trockenem Brot, Brötchen, Butterkekse, saisonbedingtes Obst, Salzgebäck und ähnlichem angeboten. Der Veranstalter kann keine Garantie über das dauerhafte Vorhandensein von isotonischen Getränken geben. Die Betreuer der Versorgungsstände sind bemüht, den Wünschen der Teilnehmer gerecht zu werden. Individuelle Wünsche werden aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt.
3.2 Unterbringung und Verpflegung
Die Unterbringung der Teilnehmer erfolgt im Hotel Koppelberg ( www.hotel-koppelberg.de ) in Mehrbettzimmern. Eine Unterkunft außerhalb der vom Veranstalter angebotenen Übernachtungsmöglichkeit, wie Hotel, Wohnmobil oder ähnlichem ist den Teilnehmern freigestellt und erfolgt auf eigene Kosten. Die Höhe der Startgebühr bleibt davon unberührt. Der Teilnehmer hat am nächsten Tag pünktlich zum Start zu erscheinen. Der Teilnehmer hat sich am Abend zuvor zu informieren, wann der Start am nächsten Morgen erfolgt.
Es wird im Hotel ein reichhaltiges Frühstück und ein warmes reichhaltiges Buffet (Abend) angeboten. Dies umfasst die Bedürnisse der Mischnahrung und die von Vegetarieren. Vegane Ernährungsformen werden dort nicht ausreichend sein und daher ist von Teilnehmern, die sich vegan ernähren oder sonstige spezielle Nahrungsbedürfnisse haben entsprechend privat Vorsorge zu treffen.
Die Getränke bei den Hotelmahlzeiten sind in der Verpflegung nicht eingeschlossen!
4. Registrierung und Einweisung
Die Registrierung der Teilnehmer und Ausgabe der Startunterlagen wird am Vortag des Rennens geschehen. Die Einweisung in den Wettkampfablauf wird am 06.05.2013, um 20 Uhr erfolgen. Beides im Hotel Koppelberg.
Am 11.05.2013 ist der Zieleinlauf im Hotel Wipperfürth (Biergarten). Mit Zieleinlauf und einer weiteren Übernachtung und Frühstück im Hotel Koppelberg endet die Zuständigkeit für die Teilnehmer und Betreuer durch die Organisation.
Am 11.05.2013 gegen 18 Uhr wird am Zielort die Siegerehrung unter Einbeziehung der Presse und der Öffentlichkeit stattfinden. Danach trifft jeder Teilnehmer die Vorbereitungen zur Rückreise. Die Rückreise sollte von jedem Teilnehmer rechtzeitig geplant werden. Die Organisation ist hierfür nicht zuständig.
5. Umwelt
Die Organisation wird genauestens auf die Einhaltung der in Deutschland üblichen Umweltstandards achten, besonders deshalb, weil überwiegend durch Naturschutzgebiete gelaufen wird. Die Streckenposten sind angehalten, auf Sauberkeit an der Strecke zu achten. Es ist verboten, Trinkbecher mit auf die Laufstrecke zu nehmen. Zuwiderhandlungen werden nach einer ersten Verwarnung mit Disqualifikation geahndet. Jeder Teilnehmer ist dazu aufgerufen, seinen Abfall in einen dafür aufgestellten und bestimmten Behälter zu werfen. Sonstige Gegenstände derer sich der Teilnehmer entledigen möchte, sind am Versorgungsstand abzugeben und werden mit ins Ziel transportiert.
6. Verbindung zur Organisation
Jeder Teilnehmer erhält eine Notfallkarte mit der Mobilfunknummer der Rennleitung, sowie weiterer wichtiger Rufnummer von Rettungsdiensten und Polizeidienststellen. Diese Telefonnummer ist wichtig für den Teilnehmer, der vom Weg abgekommen ist und Verbindung zur Organisation benötigt. Den Teilnehmern wird empfohlen, einen Betrag von 5 € bei sich zu tragen, um in Notsituationen reagieren zu können.
7. Anmeldung
Zum Etappenlauf „Über die Höhen im Bergischen Land“ zugelassen sind alle erwachsenen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts aller Nationalitäten und den Anforderungen des vorliegenden Reglements entsprechen.
Für den Start zum Etappenlauf „Über die Bergischen Höhen im Bergischen Land“ ist ein ärztliches Attest notwendig, dieses darf nicht älter als 30 Tage sein (vor dem Start der ersten Etappe) und ist bei Startnummernabholung vorzuweisen.
In diesem Attest bestätigt der Arzt, dass beim untersuchten Athleten zum aktuellen Zeitpunkt eine ausreichende Fitness vorhanden ist, den Lauf schadenfrei zu absolvieren. Das Formular ist hier eingestellt und sollte sich jeder Athlet herunterladen und vom Arzt unterschreiben lassen.
Ohne ein gültiges Attest ist kein Start möglich. Die gezahlte Startgebühr wird nicht erstattet.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aller Art. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Unfallversicherung in ausreichender Höhe. Von Seiten der Organisation besteht eine Sporthaftpflichtversicherung gem. den Bedingungen des LSB Pfalz.
Die Organisation hat jederzeit das Recht auffällige Teilnehmer aus dem Rennen zu nehmen.
Vom jeweiligen Teilnehmer wird der Nachweis einer, auf den Etappenlauf „Über die Höhen im Bergischen Land“ abgestimmten Laufleistung, die sich im Ultramarathonbereich bewegt, erwartet. Die Organisation entscheidet über die Teilnahme und bestätigt den Start umgehend.
8. Startgebühr
Der Teilnehmer hat mit der Anmeldung, die im Anmeldeformular stehende Reservierungsgebühr von 200 Euro zu überweisen. Die Startgebühr beträgt 400 Euro. Die Restsumme muss spätestens zum 31. Dezember 2012 eingezahlt sein. Es erfolgt eine Anrechnung der Reservierungsgebühr. Mit der Überweisung des geforderten Betrages ist der Teilnehmer in die Starterliste aufgenommen. Der Startplatz gilt als gesichert, wenn die volle Startgebühr eingezahlt ist. Eine Rückzahlung dieses Betrages erfolgt nur nach Ablehnung am Wettkampf. Weitere Gründe behält sich die Organisation vor.
Die Teilnehmerzahl wird auf maximal 30 Teilnehmer beschränkt und ist in der Reihenfolge der Einzahlungen berücksichtigt!!! Danach wird eine Warteliste eröffnet. Auch hierzu ist die Überweisung der Reservierungsgebühr erforderlich. Der Betrag wird natürlich komplett zurückerstattet, sollte ein Nachrücken nicht möglich sein.
Die Startgebühr beträgt für:
• Einzelläufer/innen 400 Euro
• Etappenläufer/innen 50 Euro pro Etappe, es dürfen nur max. 3 Etappen mitgelaufen werden, ohne Übernachtung/HP
• Begleiter/innen 320 Euro (nur nach Absprache mit dem Veranstalter, da nur noch sehr geringe Restkapazitäten im Hotel vorhanden sind!)
Begleiter, die der Organisation als Helfer zur Verfügung stehen erhalten je Lauftag einen Rabatt von 20€ bei dem sie nach Vorgabe der Rennleitung tätig sind.
Bankverbindung
Sparkasse Donnersberg
BLZ: 54051990
Kto-Nr.: 7010218
9. Rücktritt
Sollte ein Teilnehmer vom Wettkampf zurücktreten wollen, so wird ihm, sofern er die volle Summe bereits gezahlt hat, der eingezahlte Betrag wie folgt zurückgezahlt.
Bei einer Annullierung mit Stichtag:
31. Dezmber 2012 wird der Betrag in Höhe von 70 % zurückgezahlt (280 €).
28. Februar 2013 wird der Betrag in Höhe von 50 % zurückgezahlt (200 €).
Ab dem 01. April 2013 besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
Die mindestens einbehaltene Bearbeitungsgebühr beträgt 50 Euro. Ein Stehenlassen der Startgebühr für eine Teilnahme im darauf folgenden Jahr ist nicht möglich.
Bei Nichterscheinen des Teilnehmers erfolgt keine Rückzahlung des Startgeldes.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!
10. Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist der 15. März 2013. Meldungen danach nur nach Rücksprache mit der Organisation.
11. Etappenläufer
Beim Etappenlauf „Über die Höhen im Bergischen Land“ können auch einzelne Etappen mitgelaufen werden. Etappenläufer zahlen 50 Euro pro gelaufene Etappe. Das Startgeld von 50 Euro ist mit Anmeldung fällig und zu überweisen. Es können maximal drei Etappen mitgelaufen werden, ansonsten muss eine Anmeldung zum gesamten Lauf getätigt werden.
Etappenläufer müssen sich entweder am Vorabend der jeweiligen Etappe bis spätestens 20:00 Uhr bei der Rennleitung gemeldet haben oder bis 06:30 Uhr am Wettkampftag, um die Registrierung abgeschlossen zu haben.
Etappenläufer laufen außerhalb der Gesamtwertung. Jedem Etappenläufer wird nach Beendigung der gesamten Tagesdistanz eine Urkunde über die erbrachte Kilometerleistung und Zeitleistung ausgehändigt.
Besonderheit: Bei den Strecken Rund um Kürten und Rund um Solingen ist ein Ausstieg mit Wertung, etwa bei km 50, möglich. Diese Leistung wird per Urkunde dokumentiert. Ein Ausstieg bewirkt natürlich dennoch, dass keine Wertung im Gesamtklassement mehr erfolgt.
12. Strecke
Folgende Etappen mit den jeweiligen Kilometerangaben werden gelaufen:
1. Rundwegwanderweg „Rund um Lindlar“
Ca. 55 km, ca. 1350Hm+
07. Mai 2013, 09:00 Uhr
2. Rundwanderweg „Rund um Solingen“, auch „Klingenpfad“ genannt
Ca. 75 km, ca. 1600Hm+
08. Mai 2013, 07:00 Uhr
3. Rundwanderweg „Rund um Remscheid“, auch „Röntgenweg“ genannt
Ca. 58 km, ca. 1500Hm+
09. Mai 2013, 08:00 Uhr
4. Rundwanderweg „Rund um Kürten“
Ca. 65 km, ca. 1500Hm+
10. Mai 2013, 08:00 Uhr
5. Rundwanderweg „Rund um Wipperfürth“
Ca. 45 km, ca. 1300Hm+
11. Mai 2013, 09:00 Uhr
Gesamtstrecke
Ca. 300 km, mit ca. 6.600 Hm+
13. Streckenverlauf
Die Laufstrecke ist von der Organisation gründlich ausgesucht worden. Jeder Teilnehmer bekommt beim „Briefing“ am Vorabend einer neuen Etappe, eine Streckenkarte ausgehändigt. Die Teilnahme am „Briefing“ ist Pflicht. Teilnehmer, die aus triftigen Gründen hieran nicht teilnehmen können, sind verpflichtet sich bei der Rennleitung abzumelden. In diesem Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, sich die notwendigen Informationen selber einzuholen. Die Streckenkarte dient, neben den Streckenmarkierungen, als Sicherheit, dass jeder Teilnehmer das Ziel erreicht. Die Organisation behält sich vor, den Streckenverlauf jederzeit zu ändern, wenn dieses nach Maßgabe der Organisation erforderlich ist.
Die Teilnehmer verpflichten sich, den vorgegebenen Streckenverlauf zu befolgen. Gelaufen wird auf den ausgeschilderten Rundwanderwegen des Bergischen Landes. Die Beschilderung wird beim „Briefing“ am Vorabend bekannt gegeben. Eine zusätzliche Ausschilderung erfolgt nicht. Es stehen für alle Strecken GPS-Tracks zum Download zur Verfügung. Die Verwendung entsprechender GPS-Geräte wird empfohlen! Wenn Polizei vor Ort sein sollte, ist den Weisungen der Beamten Folge zu leisten.
Befestigte Naturwege stellen den Hauptanteil der Laufstrecke. Ebenso laufen die Teilnehmer auf „Singletrails“, Landstraßen, Nebenstraßen und Feldwegen. Die Organisation empfiehlt hier das entsprechende Schuhwerk richtig zu wählen. Auf Straßen ist auf der linken Straßenseite zu laufen!
Ein Abweichen von der Strecke zum eigenen Vorteil des Teilnehmers geht mit der sofortigen Disqualifikation einher. Sollte sich ein Teilnehmer verlaufen haben, ist dieses am nächsten Verpflegungspunkt unverzüglich zu melden. Das Rennen ist immer wieder an der Stelle aufzunehmen, wo man zum letzten Mal sicher auf der Wettkampfstrecke gewesen ist. Ein Ausgleich für den erfolgten Umweg, durch Weiterbeförderung erfolgt nicht. Neben den Verpflegungsstellen werden Kontrollstellen eingesetzt. Die Standorte dieser Kontrollstellen werden nicht vorab bekannt gegeben.
Alle Teilnehmer haben die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Behördlichen Anordnungen ist Folge zu leisten.
14. Klasseneinteilung
Männer und Frauen werden getrennt gewertet. Die Altersklassenwertung sieht wie folgt aus. Läufer/innen: Laut DLO-Wertung nach den
Jahrgangsklassen M/W 18/19, M/W 30, M/W 35, M/W 40, M/W 45, M/W 50, M/W 55,M/W 60, M/W 65 M/W 70, usw.
Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer. Diese Startnummer ist jederzeit sichtbar auf der Brust zu tragen und dient der Identifizierung des Läufers. Sollte die Startnummer, bedingt durch schlechtes Wetter, z.B. durch überziehen einer Jacke, nicht sichtbar sein, so ist die Startnummer auf Verlangen vorzuzeigen. Dieses kann bei Versorgungsständen und sonstigen Kontrollen der Fall sein. Die Startnummer ist nicht zu verändern. Insbesondere Sponsorenlogos der Veranstaltung sind nicht zu verdecken.
Die genaue Festsetzung der Startzeiten behalten sich die Veranstalter, z. B. aufgrund außerordentlicher Witterung usw. vor. Die Startzeit des nächsten Tages wird täglich beim Briefing am Vorabend von der Rennleitung bekannt gegeben. Der Start erfolgt pünktlich. Es wird keine Rücksicht auf einzelne Teilnehmer genommen, die unpünktlich zum Start kommen. Jeder dieser Teilnehmer hat selbst den Anschluss zur Startgruppe zu finden. Die Rennleitung behält sich vor, bei wichtigen Gründen, die bestehenden Regelungen zu verändern.
Jeder Teilnehmer unterschreibt vor dem Tagesstart die ausliegende Starterliste. Teilnehmer, welche die Liste nicht unterschrieben haben, gelten als nicht gestartet und werden somit aus der Wertung genommen.
Im Etappenziel erfolgt die Zeitnahme der jeweiligen Etappe für jeden Teilnehmer. Die Zeitmessung erfolgt in Stunden, Minuten und Sekunden. Ab dem zweiten Tag erfolgt eine Addition der Zeiten.
Die tägliche Ergebnisliste wird von der Rennleitung zur Einsicht ausgehängt. Während des Rennens wird keine einzelne Ergebnisliste ausgegeben. Eine umfassende Ergebnisliste steht den Teilnehmern wenige Tage nach Rennende im Internet zur Verfügung (www.lg-duv.de). Eine vorläufige Ergebnisliste wird im Rahmen der Siegerehrung ausgegeben.
15. Etappensollzeiten
Der zu laufende Kilometerdurchschnitt wird auf 10 Min./km ( 6 km / Std.) festgelegt. In dieser Zeit sind Pausen und andere Unterbrechungen eingerechnet. Bei einer 75 km Etappe bedeutet das für den Teilnehmer, der um 08:00 Uhr gestartet ist, einen Zielschluss um 20:30 Uhr. Teilnehmer, die in der vorgeschriebenen Zeit das Etappenziel nicht erreichen, werden aus der Wertung und dem Rennen ausgeschlossen.
Eine Verlängerung der Sollzeiten erfolgt ggfs. durch den Veranstalter, wenn dies aufgrund der Umstände erforderlich erscheint (Wetter, o.ä.). Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Rennleitung.
Gibt es bereits bei einem der Verpflegungsposten Zeitüberschreitungen, so ist das Rennen für den jeweiligen Athleten an diesem Verpflegungs – bzw. Zeitnahmeposten beendet. Die Sollzeiten gelten ohne Ausnahme für jeden Tag aufs Neue.
Freiwilliger Ausstieg aus dem Rennen oder Disqualifizierung führen zu sofortigen Ausschluss aus dem Rennen und Streichung aus der offiziellen Wertung. Eine Wiederaufnahme des Rennens nach erfolgtem Ausstieg oder Disqualifikation ist nicht möglich.
Erfolgt der Ausstieg mindestens nach erreichen der Marathondistanz, wird dieses durch den Veranstalter bescheinigt. Für jede Etappe ist eine solche Stelle vorgesehen.
16. Kontrollstellen
Jeder Versorgungsstand ist gleichzeitig Kontrollstelle. Die Läufer sind verpflichtet, sich an jedem Versorgungsstand in die ausliegende Kontrollliste einzutragen. Weitere Kontrollstellen behält sich die Organisation vor. Sollte der Teilnehmer bereits an einem Verpflegungsstand das Zeitlimit überschritten haben, wird er aus dem Rennen genommen. Ausnahmen nur durch Entscheidung der Rennleitung im Einzelfall!
17. Disqualifikation
Eine Disqualifikation erfolgt bei groben Verstößen wie z. B.:
– Beleidigende Äußerungen oder Handgreiflichkeiten gegenüber anderen Teilnehmern, Betreuern, fremden Hilfskräften und sonstigen Personen.
– Äußerungen und Verhalten die dem Ansehen der Veranstaltung schaden.
– Absichtliche und grobe Abweichung von der Laufstrecke zur Vorteilsnahme des einzelnen Teilnehmers.
– Unerlaubte Hilfe von Dritten.
– Das Nichtbefolgen von Anweisungen eigener, fremder Helfer oder der Polizei.
Disqualifizierung führt zu sofortigen Ausschluss aus dem Rennen und Streichung aus der offiziellen Wertung. Eine Wiederaufnahme des Rennens nach erfolgter Disqualifikation ist nicht möglich.
18. Einspruch
Ein Einspruch hat spätestens 30 Minuten nach dem Aushang der Ergebnisse schriftlich bei der Rennleitung zu erfolgen. Der Einspruch kann auch durch einen Betreuer oder Helfer geltend gemacht werden. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen und zu begründen. Die Rennleitung wird am selben Abend eine Entscheidung finden und dem Teilnehmer schriftlich mitteilen.
19. Aussteigen aus dem Wettkampf
Falls ein Teilnehmer aus dem Rennen aussteigt oder das Rennen beendet, ist dieses am nächsten Verpflegungspunkt sofort zu melden.
Gewertet werden nur komplett gelaufene Etappen. Im Ziel bekommt der Teilnehmer eine entsprechende Auszeichnung über die erbrachte Leistung.
Nach erfolgter Disqualifikation wird dem Athleten die Startnummer abgenommen und es gibt keine Möglichkeit, weiterhin am Rennen teilzunehmen. Sofern die Organisation noch Helfer benötigt, kann der ausgeschiedene Athlet sich als Helfer zur Verfügung stellen. Wird kein Helfer benötigt, gewährleistet die Organisation, dass der ausgestiegene Athlet zum nächstgelegenen Bahnhof gebracht wird, um dann die Heimreise anzutreten, welche vom Athleten selbst zu organisieren ist.
Bei erfolgtem freiwilligen Ausstieg oder Herausnahme wegen Zeitüberschreitung kann der Athlet bei den Folgeetappen starten, wenn die Rennleitung der Meinung ist, dass an den Folgetagen das Zeitlimit eingehalten wird.
Eine Vergütung des Startgeldes erfolgt nicht.
Ein Ausstieg nach Erreichen mindestens der Marathondistanz (jede Etappe ist entsprechend mind. als Marathon gültig, wird dieser Punkt (VP) erreicht) wird als absolvierter Marathonlauf im Rahmen des Etappenlaufes bescheinigt.
20. Änderungen der Wettkampfbestimmungen
Die Rennleitung behält sich das Recht folgender Änderungen vor:
• Tatsächliche Streckenführung
• Änderung der täglichen Startzeit
• Änderung der Startordnung
• Änderung von Start und Ziel bei höherer Gewalt
• Art der Unterbringung
• Änderung der Abstände von Verpflegungs- und Kontrollständen
• Änderungen Auszeichnungen und sonstige Leistungen der Organisation.
21. Ausrüstung / Gepäck
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, folgende Ausrüstungsgegenstände mitzubringen:
• Pass/Personalausweis
• Verbandsmaterial
• Trinkflasche mit Gurt oder ähnliches (Camel-Bag) mit mind. 1 Liter Flüssigkeit
22. Hygiene
Ausreichende Dusch- und Waschmöglichkeiten stehen zur Verfügung.
Es wird empfohlen, ausreichend Wettkampfbekleidung mitzunehmen, damit der einzelne Teilnehmer zwischendurch nicht waschen muss. Die Organisation hält keine Möglichkeit der Wäschereinigung vor. Die Reinigung und Pflege der Wäsche ist alleine den Teilnehmern überlassen.
23. Medizinische Versorgung
Die Organisation ist bestrebt, eine ordnungsgemäße Sanitätsversorgung zu gewährleisten. Es wird regional nicht immer möglich sein. Im Bedarfsfall kann in den Etappenzielorten ein Arzt konsultiert werden. Die Organisatoren verfügen über eine Sanitätsausstattung für die 1. Hilfe-Versorgung. Sonstige Salben, Kühlpacks und Bandagen muss der Teilnehmer selbst erbringen. Kosten die für einen möglichen Arztbesuch anfallen, sind vom Teilnehmer ausschließlich selbst zu tragen. Aus dem Grund empfiehlt die Organisation jedem Teilnehmer die Mitnahme seiner Krankenkassenkarte.
24. Versicherung
Die Teilnahme am Etappenlauf „Über die Höhen im Bergischen Land“ erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Organisation rät jedem Teilnehmer zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung in ausreichender Höhe.
Es besteht eine Sporthaftpflichtversicherung über den LSB Pfalz.
Weiterhin empfehlenswert ist der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, die im Falle einer kurzfristigen Absage, die gezahlte Startgebühr übernimmt.
Es sollte die Krankenversicherungskarte mitgeführt werden. Jeder Teilnehmer startet mit der Kenntnis, sämtlicher verbundenen Risiken. Er entlastet die Organisation generell von jeder Verantwortung im Falle von Schwächezuständen, Unfällen, schlechtem Gesundheitszustand und Tod.
Jeder Teilnehmer hat sich über den Versicherungsschutz bzw. Versicherungszwang zu erkundigen. Teilnehmer aus dem Ausland müssen dieses in Eigenregie durchführen. Es ist den Veranstaltern unmöglich, auf die Bestimmungen der ausländischen Teilnehmer einzugehen.
25. Haftungsausschluss und Verzichtserklärung
Jeder Teilnehmer unterschreibt bei der Registrierung eine Haftungsfreistellung und Verzichtserklärung des Veranstalters. In dieser Erklärung wird der Veranstalter von jeglicher Haftung freigestellt. Jedem Teilnehmer sollte bekannt sein, dass die Teilnahme am Etappenlauf „Über die Höhen im Bergischen Land“ Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen nicht ausgeschlossen werden kann.
In der Verzichtserklärung tritt der Teilnehmer die Rechte an Bild, Ton, Filmaufnahmen und Namen zur weiteren Vermarktung des Etappenlaufes „Über die Höhen im Bergischen Land“ ab. Der Veranstalter darf diese gratis und zeitlich uneingeschränkt verwenden.
26. Auszeichnungen
• Auszeichnung für die ersten drei Männer im Gesamtzieleinlauf
• Auszeichnung für die ersten drei Frauen im Gesamtzieleinlauf
• Medaille und Urkunde für jeden Teilnehmer in der offiziellen Wertung
• Erinnerungsgabe und Urkunde für jeden ausgestiegenen Teilnehmer
27. Platz für Logos der Sponsoren
Außerhalb der von der Organisation reservierten Flächen, kann der Teilnehmer Logos seines Sponsors tragen. (auf dem T- Shirt, Hose, Socken usw.) Die Veranstalter behalten sich vor, folgende Werbung und Aufschriften auf der Laufkleidung zu untersagen:
• Verbotene Gesellschaften
• Aufdruck die das Ansehen der Veranstaltung in Frage stellen
• Aufdrucke die gegen Sitte und Anstand verstoßen oder das Ehrgefühl verletzen.
Der Teilnehmer hat die Entscheidung der Organisationsleitung bedingungslos zu akzeptieren. Die Sponsorenlogos des Veranstalters sind zu jeder Zeit sichtbar zu tragen.
28. Pressearbeit
Um die Pressearbeit der Organisation zu erleichtern, ist es wichtig, dass aussagekräftige Unterlagen jedes einzelnen Teilnehmers über seinen Lauf-Lebenslauf vorliegen. Den Teilnehmern geht nach der Anmeldung zum Etappenlauf „Über die Höhen im Bergischen Land“ ein Fragebogen zu, der möglichst sorgfältig ausgefüllt werden sollte. Dieser Fragebogen und seine Antworten dienen ausschließlich der Pressearbeit.